LIZENZVEREINBARUNG 
openSUSE(r) 11.1

Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für das Herunterladen, die
Installation oder die Nutzung von openSUSE 11.1 und dessen Updates
unabhängig vom Liefermechanismus. openSUSE 11.1 stellt eine dem
Urheberrechtsgesetz der USA unterliegende Gemeinschaftsarbeit dar.
Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen  gewährt Ihnen
das openSUSE-Projekt eine Lizenz für diese Gemeinschaftsarbeit
entsprechend der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz Version
2. Indem Sie openSUSE 11.1 herunterladen, installieren oder nutzen,
stimmen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zu.

openSUSE 11.1 ist ein modulares Linux-Betriebssystem, das aus
Hunderten von Softwarekomponenten besteht. Die Lizenzvereinbarung
zu jeder Komponente befindet sich im Allgemeinen im Quellcode der
jeweiligen Komponente. Mit Ausnahme bestimmter Dateien, die die
nachstehend erläuterte Marke „openSUSE“ enthalten, ermöglichen
es Ihnen die Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige
Komponente zu kopieren und weiterzugeben. Mit der potenziellen
Ausnahme bestimmter Firmware-Dateien ermöglichen es Ihnen die
Lizenzbedingungen zu den Komponenten, die jeweilige Komponente
sowohl in Quellcode- als auch in Binärcodeform zu kopieren, zu
ändern und weiterzugeben. Diese Vereinbarung stellt weder eine
Einschränkung Ihrer Rechte im Rahmen der Lizenzbedingungen zu
einer bestimmten Komponente dar, noch gewährt Sie Ihnen Rechte,
die an die Stelle dieser Lizenzbedingungen treten.

openSUSE 11.1 und alle Komponenten einschließlich Quellcode,
Dokumentation, Aufmachung, Struktur und Anordnung wurden vom
openSUSE-Projekt und anderen mit einem Copyright versehen und
sind durch das Urheberrecht und andere Gesetze geschützt. Der
Rechtsanspruch auf openSUSE 11.1 und dessen Komponenten bzw. auf
Kopien, Änderungen oder zusammengeführte Teile verbleibt bei
den Vorgenannten und unterliegt der jeweiligen Lizenz. Die Marke
„openSUSE“ ist eine Marke von Novell, Inc. in den USA und
anderen Ländern und wird nach Genehmigung verwendet. Gemäß
dieser Vereinbarung sind Sie zur Verteilung unveränderter Kopien
von openSUSE 11.1 mit der Marke „openSUSE“ unter der Bedingung
berechtigt, dass Sie die Markenrichtlinien des openSUSE-Projekts
befolgen. Diese sind unter http://www.opensuse.org/Legal
zu finden. Diese Markenrichtlinien sind bei der Verteilung von
openSUSE 11.1 unabhängig davon einzuhalten, ob openSUSE 11.1
verändert wurde.

Soweit in dieser Vereinbarung oder in einer Lizenz zu einer
bestimmten Komponente nicht ausdrücklich erwähnt, WERDEN
OPENSUSE 11.1 UND DESSEN KOMPONENTEN GEMÄSS DEN ENTSPRECHENDEN
GESETZEN IN DER VERFÜGBAREN FORM OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZITE
GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT UND LIZENZIERT.  HIERZU GEHÖREN DIE
IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUMSRECHT, NICHTBEEINTRÄCHTIGUNG ODER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Das openSUSE-Projekt garantiert
nicht, dass die in openSUSE 11.1 enthaltenen Funktionen Ihren
Anforderungen entsprechen und dass openSUSE 11.1 völlig fehlerfrei
ausgeführt wird oder genau wie in der Begleitdokumentation
beschrieben funktioniert. DIE NUTZUNG VON OPENSUSE 11.1 ERFOLGT
AUF EIGENE GEFAHR.

GEMÄSS DEN ENTSPRECHENDEN GESETZEN SIND DAS OPENSUSE-PROJEKT UND
DESSEN LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER MITARBEITER NICHT
FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH DIREKTER, BEILÄUFIG
ENTSTANDENER ODER FOLGESCHÄDEN SOWIE PROFIT- ODER ERSPARNISVERLUST
HAFTBAR, DIE SICH AUS DER NUTZUNG BZW.  DER UNFÄHIGKEIT ZUR
NUTZUNG VON OPENSUSE 11.1 ERGEBEN KÖNNEN. DIES GILT AUCH DANN,
WENN DAS OPENSUSE-PROJEKT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN
IN KENNTNIS GESETZT WURDE. IN LÄNDERN, IN DENEN DIE RECHTSPRECHUNG
DEN AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON SCHADENSERSATZFORDERUNGEN
BESCHRÄNKT, BETRÄGT DIE GESAMTHAFTUNG DES OPENSUSE-PROJEKTS UND
SEINER LIZENZGEBER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER MITARBEITER MAXIMAL
50 US-DOLLAR ODER, SOFERN EINE DERARTIGE EINSCHRÄNKUNG NICHT
ERLAUBT IST, DEN MAXIMAL ZULÄSSIGEN BETRAG.

Gemäß der Gesetzgebung der USA versichern und garantieren Sie,
dass: (a) Ihnen bekannt ist, dass openSUSE 11.1 Exportkontrollen
gemäß den „Export Administration Regulations“ (EAR)
des US-Wirtschaftsministeriums unterliegt; (b) Sie sich nicht
in einem verbotenen Zielexportland gemäß den Vorschriften und
Bestimmungen der EAR oder der USA befinden; (c) openSUSE 11.1 nicht
ohne die erforderlichen Exportlizenzen oder -genehmigungen von der
US-Regierung an verbotene Orte, Einheiten oder Privatpersonen
exportieren oder rückexportieren; (d) openSUSE 11.1 nicht
ohne Genehmigung der US-Regierung in Form von Bestimmungen oder
spezieller Lizenzen zur Verwendung in Nuklear-, chemischen oder
biologischen Waffen oder in der Raketentechnologie einsetzen
oder übertragen; (e) Ihnen bekannt ist und Sie zustimmen,
dass Sie, wenn Sie sich in den USA befinden und openSUSE 11.1 an
qualifizierte Endbenutzer exportieren oder übertragen, gemäß EAR
Abschnitt 741.17(e) dem  Commerce Department's Bureau of Industry
& Security (BIS) halbjährliche Berichte mit Namen und Adresse
(einschließlich Land) aller Empfänger liefern müssen und (f)
darüber informiert sind, dass andere Länder Import, Nutzung oder
Export von Verschlüsselungsprodukten möglicherweise einschränken
und Sie allein für die Einhaltung derartiger Import-, Nutzungs-
oder Exporteinschränkungen verantwortlich sind.

Sollte sich eine Bestimmung in dieser Vereinbarung als nicht
durchsetzbar erweisen, ist die Durchsetzbarkeit aller anderen
Bestimmungen davon nicht betroffen. Diese Vereinbarung unterliegt
den Gesetzen des US-Bundesstaats Utah und der USA, unabhängig
von Gesetzen zur Regelung einander widersprechender Gesetze, mit
der Ausnahme, dass die Konvention der Vereinten Nationen für
den internationalen Verkauf von Gütern nicht zutrifft. Diese
Vereinbarung stellt das gesamte Übereinkommen zwischen Ihnen und
dem openSUSE-Projekt im Hinblick auf den Gegenstand der Vereinbarung
dar und kann nur in einem von beiden Parteien unterschriebenen
Schriftstück geändert werden. Ein Verzicht auf eines der in
dieser Vereinbarung festgehaltenen Rechte wird erst wirksam,
wenn dieser schriftlich erfolgt und von einem ordnungsgemäß
bevollmächtigten Vertreter der zu bindenden Partei unterschrieben
ist. Ein Verzicht auf ein zuvor oder derzeit gültiges Recht, der auf
einen Vertragsbruch oder eine Unterlassung zurückzuführen ist, kann
nicht als Verzicht auf künftige Rechte erachtet werden, die sich
aus dieser Vereinbarung ergeben. Die Nutzung, Vervielfältigung oder
Offenlegung durch die US-Regierung unterliegt den Beschränkungen in
FAR 52.227-14 (Juni 1987), Alternate III (Juni 1987), FAR 52.227-19
(Juni 1987) oder DFARS 252. 227-7013 (b)(3) (November 1995) bzw.
den zutreffenden Folgebestimmungen.

Copyright (c) 2008 The openSUSE Project. Alle Rechte
vorbehalten. „Novell“ und „openSUSE“ sind Marken
von Novell, Inc., begründet, gefördert und ausgewiesen vom
openSUSE-Projekt. „Linux“ ist eine eingetragene Marke von Linus
Torvalds. Alle anderen Marken sind das Eigentum der jeweiligen
Besitzer.


